3.7. Der Kläger führt sodann weiter aus, dass am 2. Dezember 1978 O in Baku festgenommen worden sei und die Tat gestanden habe. Nach dessen Verhaftung seien elf der gestohlenen Bilder im Wert von 16'350.– Rubel bei ihm gefunden und an die Familie P zurückgegeben worden. Am 18. Dezember 1979 sei der zweite Täter, Q, zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren verurteilt worden und dazu verpflichtet worden, 35'600.– Rubel Schadenersatz an den Vater des Klägers zu bezahlen. Der dritte Täter habe fliehen können und sei heute noch nicht gefasst (act. 2 Ziff.