zwar einen Hinweis darauf dar, dass er in irgendeiner Weise an der Erstellung des Buches beteiligt war. Da er aber unbestrittenermassen Kunstsammler war und in dem Buch zahlreiche Kunstwerke abgebildet sind, sich also seine Beteiligung auch auf ein beliebiges anderes Bild oder auch auf theoretische Hintergründe beziehen könnte, taugt dieser Umstand nicht zum Beweis des ehemaligen Besitzes der klägerischen Familie am Streitgegenstand.