Auch der von ihm erstellte Werkkatalog des Künstlers Kasimir Malewitsch nennt "A.F. Cudnovski, Leningrad" als Provenienz des "Footman with Samovar" (act. 4/22 S. 142). Da kein Anlass besteht, an den Angaben des Zeugen zu zweifeln, hat diese klägerische Behauptung als bewiesen zu gelten. Die damit erstellte Tatsache, dass J das streitgegenständliche Gemälde in der Wohnung der Familie des Klägers gesehen hat, stellt ein weiteres Indiz dafür dar, dass sich das Bild im Besitz dieser Familie befand.