3.3. Weiter führt der Kläger aus, J habe im September 1973 die Gemäldesammlung des Vaters des Klägers in dessen Wohnung in St. Petersburg besucht und dabei das streitgegenständliche Gemälde gesehen. Derselbe habe in einem Schreiben vom 15. Januar 1975 (act. 4/23; act. 53/6) auf dieses Gemälde aus der Sammlung des Vaters des Klägers Bezug genommen (act. 2 Ziff. 54; act. 52 Ziff. 35). Der genannte J bestätigte beide Angaben anlässlich der rechtshilfeweisen Zeugeneinvernahme vom 12. Oktober 2009 (act. 551 S. 4). Auch der von ihm erstellte Werkkatalog des Künstlers Kasimir Malewitsch nennt "A.F. Cudnovski, Leningrad" als Provenienz des "Footman with Samovar" (act. 4/22 S. 142).