Das Bestehen des Kaufvertrages hinsichtlich des streitgegenständlichen Gemäldes stellt ein Indiz zu Gunsten des ehemaligen Besitzes der klägerischen Familie dar. Der Inhalt des Vertrages lautet wie folgt: "Ich, A, habe das Bild "footman with Samovar" (Arbeit aus dem Jahre 1912) für 4'900 Rubel an P, K, verkauft." (act. 53/4). Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Bedenken des Beklagten bezüglich dieses Kaufvertrages (act. 32 Ziff. 74; act. 60 Ziff. 58) zwar insofern verständlich erscheinen, als dass die Eckwerte des Geschäfts lediglich sehr rudimentär festgehalten wurden. Allerdings ist zu beachten, dass der Titel des Gemäldes genau bezeichnet wurde.