In der Folge ging am 22. Oktober 2009 die am 12. Oktober 2009 erneut erfolgte Zeugeneinvernahme des Zeugen J hierorts ein (act. 528 f.). Mit Schreiben vom 9. April 2010 teilte das "Bureau de l'Entraide Civile et Commerciale Internationale" des französischen Justizministeriums dem Bundesamt für Justiz mit, dass beide Zeugen erneut einvernommen worden seien (act. 590B), worauf das Gericht dem Bundesamt für Justiz wiederum mitteilte, dass bezüglich des Zeugen I nichts beim Gericht eingegangen sei (act. 606).