Daher wurde das Bundesamt für Justiz kontaktiert, um sich bezüglich der Korrektheit der Durchführung der Zeugeneinvernahmen zu vergewissern (act. 338A). Nachdem sich zunächst nichts Konkretes ergeben hatte, wurde das Gericht von Seiten des Bundesamtes für Justiz am 16. März 2009 aufgefordert, dem Bundesamt zuhanden der französischen Behörden genauere Informationen hinsichtlich der Rechtshilfeersuchen zukommen zu lassen - 24 -