In diesem letzten Fall der sogenannten antizipierten Beweiswürdigung hat sich das Gericht damit auseinanderzusetzen, ob das Beweismittel einen Einfluss auf das Beweisergebnis haben könnte (Max Kummer in: Berner Kommentar zum Schweizerischen Zivilrecht, Bern 1962, Art. 8 N 76 ff.).