Emil W. Stark, Art. 933 N 45 in: Berner Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht, Band IV, 1. Teilband Der Besitz, 3. Auflage, Bern 2001 [zit. BK-Stark]). Aus diesem Grund beinhaltet Art. 3 Abs. 2 ZGB im Prinzip eine Beweiserleichterung. Umstritten ist diesbezüglich, wer die Beweislast für die in Art. 3 Abs. 2 ZGB enthaltene Frage der gebotenen Aufmerksamkeit trägt. In der Literatur wird teilweise vertreten, dass sich die Vermutung des guten Glaubens nicht auf die Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit beziehe (BaK ZGB I-Honsell, Art. 3 N 29; Regula Berger- - 13 -