Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besitzesrechtsklage nur dann erfolgreich sein kann, wenn der gegenwärtige Besitzer die Sache von einer zur Übertragung nicht berechtigten Person erhalten hat. Hätte sich bereits derjenige, der dem gegenwärtigen Besitzer die umstrittene Sache übertragen hat, gegen eine Fahrnisklage erfolgreich wehren können, hat der aktuelle Besitzer – die Gültigkeit des dem Erwerb zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts vorausgesetzt – Eigentum am Streitgegenstand erworben und kann dies jedem früheren Besitzer entgegenhalten.