15. Juni 2004 hierorts einreichte (act. 20) und eine Kautionierung des Klägers zur Sicherstellung der Gerichts- und Parteikosten verlangte. Mit Zirkulationsbeschluss vom 3. September 2004 verzichtete das Gericht sodann – davon ausgehend, dass sich der klägerische Wohnsitz in Russland befinde – auf die Auferlegung einer Kaution und setzte dem Beklagten Frist zur Erstattung der Klageantwort an (act. 23), welche er mit Eingabe vom 29. November 2004 am folgenden Tag einreichte (act. 32). -3-