17 SchKG zu qualifizieren (vgl. auch OGer ZH PS220011-O vom 3. Juni 2022, E. 3.4). Zudem ist keine gerichtliche Klage vorgesehen, um Abweisungen von Wiedererwägungsgesuchen betreffend das festgelegte Existenzminimum geltend zu machen. Somit liegt ein taugliches Beschwerdeobjekt vor, welches mit Beschwerde nach Art. 17 SchKG angefochten werden kann.