(II) 1.1. Im Pfändungsverfahren gegen die Beschwerdegegnerin stellte das Betreibungsamt Birmensdorf der Beschwerdeführerin die Pfändungsurkunde vom 4. April 2012 (Versanddatum 10. Mai 2012) zu, in welcher die Pfändung des Firmenkontoguthabens der Beschwerdegegnerin von Fr. 2'387.15 mitgeteilt sowie festgehalten wurde, weitere pfändbare Vermögenswerte seien keine festgestellt worden.