In diesem Zusammenhang ist vorab darauf hinzuweisen, dass der Gesuchsgegner und eine Ehefrau gemäss der Steuererklärung für das Jahr 2013 ein steuerbares Einkommen von Fr. 83'312.-- erzielen. Ueber Vermögen verfügen sie nicht (act. 2/9). Nach Angaben des Gesuchsgegners betragen die Familienausgaben pro Monat Fr. 3'786.--; hinzu kommt der Grundbetrag von Fr. 1'700.-- für ein Ehepaar zuzüglich 20 %, was Fr. 5'826.-- ergibt. Aufgrund der Darstellung des Gesuchsgegners ist von einem monatlichen Nettoeinkommen von ihm und seiner Ehefrau von Fr. 7'800.-- auszugehen. Es resultiert somit ein Freibetrag von monatlich Fr. 1'974.-- (act. 2/11). Wenn man noch den in der Lohnabrechnung aufge-