Im Eheschutzverfahren Nr. EE960014 sowie in den familienrechtlichen Verfahren Nrn. FE050160 sowie FP060097 wurden dem Gesuchsgegner Gerichtskosten im Gesamtbetrage von Fr. 1'840.-- auferlegt (act 2/1 bis 2/3). Der unentgeltliche Rechtsvertreter des Gesuchsgegners, Rechtsanwalt lic. iur. X._____ wurde in den Verfahren FE050160 und FP060097 mit insgesamt Fr. 5'905.15 entschädigt (act. 2/4 und 2/5). Infolge Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung wurden die Gerichtskosten und die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Gesamtbetrag von Fr. 7'745.15 jedoch einstweilen auf die Gerichtskasse genommen.