Die eingereichten Unterlagen lassen den Schluss zu, dass es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gesuchsgegners erlauben, die offenen Rechnungen wenigstens in Raten abzuzahlen. Der Gesuchsgegner ist daher in Anwendung der eingangs zitierten Bestimmung zu entsprechender Nachzahlung zu verpflichten. -4- III. Ausgangsgemäss sind die Kosten des vorliegenden Verfahrens dem Gesuchsgegner aufzuerlegen. Es wird verfügt: