Ersuchen, die Prozesse einem anderen Gericht des Kantons Zürich zuzuweisen. 4. Die Kosten fallen ausser Ansatz. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien je gegen Empfangsschein,  die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich unter Beilage der Akten MJ250020-F, MO250506-F und MO250515-F , gegen Empfangsschein, sowie  in die Verfahren MJ250020-F, MO250506-F und MO250515-F .