4.1. Vorliegend ist der Gesuchsgegner der Bruder des ehemaligen Bezirksrichters am Bezirksgericht Horgen, lic. iur. E._____, der per Ende mm. 2025 aus dem Amt zurückgetreten ist. Eine derart nahe familiäre Beziehung zu einer Person, die über lange Zeit am hiesigen Gericht tätig war und zu den entscheidenden Gerichtspersonen berufliche Beziehungen unterhalten haben dürfte, ist bei objektiver Betrachtung geeignet, den Eindruck einer besonderen Nähe zu erwecken und da- -4-