war es dem Kläger auf Grund seines Gesundheitszustandes auch nicht möglich, unverzüglich eine neue Stelle zu suchen, was dessen Situation zusätzlich erschwerte. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelte, welches im Zeitpunkt der Kündigung nicht viel mehr als ein Jahr andauerte und es sich beim Kläger um einen damals 49jährigen Arbeitnehmer mit Ausbildung handelte, der – abgesehen von seinen gesundheitlichen Problemen, die vorliegend ins Gewicht fallen –, durchaus Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Insgesamt erscheint deshalb eine Pönale von zwei Monatslöhnen, mithin von Fr. 14'000.–, vorliegend als angemessen.