Der Kläger war offensichtlich gesundheitlich stark angeschlagen, was die zahlreichen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse über Monate hinweg belegen. In dieser Situation eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung auszusprechen, mithin im Bewusstsein, dass der Kläger nebst den gesundheitlichen Schwierigkeiten auch finanzielle Probleme hat (Lohnpfändung, vgl. act. 16/5), stellt eine zusätzliche Belastung für den Kläger dar, die es zu würdigen gilt. Sodann - 17 -