Für die Monate Februar bis Juni 2024 ist der Beklagte zusammengefasst zu verpflichten, einen Betrag von Fr. 8'190.41 netto nachzuzahlen. Der Beklagte hat zusätzlich einen Verzugszins von 5%, beginnend ab Einreichung des Schlichtungsverfahrens (act. 1), d.h. 12. Juli 2024, zu bezahlen.