Anlässlich der Verhandlung vom 23. Juni 2025 anerkannte der anwaltlich vertretene Kläger, dass die Löhne (gemeint wohl die Taggeldansprüche) für die Monate März und April 2024 bezahlt worden seien (Prot. S. 14), womit auch nichts mehr geschuldet ist und sich Weiterungen erübrigen. 3.5.6.3. Ansprüche Mai 2024 Anlässlich der Verhandlung vom 23. Juni 2025 anerkannte der anwaltlich vertretene Kläger sodann, dass seine Ansprüche für den Monat Mai 2024 – mit Ausnahme eines Deltas von Fr. 1'015.17 – getilgt seien (Prot. S. 14). Es stellt sich somit nur die Frage, ob Fr. 1'015.17 noch geschuldet sind.