3.5.6.1.1. Anlässlich der Verhandlung vom 23. Juni 2025 anerkannte der anwaltlich vertretene Kläger, wonach die Lohn(ersatz)ansprüche für den Monat Februar – mit Ausnahme eines Deltas von Fr. 723.60 – bezahlt worden seien (Prot. S. 14). Es stellt sich somit nur die Frage, ob Fr. 723.60 noch geschuldet sind.