Er habe bis heute nichts über die Krankheit und/oder den Unfall des Klägers erfahren. Mit den Sozialversicherungen sei er umgehend in Verbindung getreten, nachdem er am 13. Februar 2024 mit Arbeitsunfähigkeitszeugnissen konfrontiert worden sei. Auf Grund der Arztzeugnisse sei zwar die fristlose Kündigung gültig, aber der Kündigungsschutz von 90 Tage hätte zu laufen begonnen. Er habe sämtliche Taggelder dem Kläger ausbezahlt. Es sei sodann der Lohn des Klägers gepfändet gewesen; parallel dazu habe man der Gemeinde gewisse Summen abtreten müssen, weshalb er der festen Überzeugung sei, dass der Kläger den Überblick verloren habe.