Diese fristlose Kündigung sei ungerechtfertigt gewesen, weshalb ein Lohnanspruch – unter Berücksichtigung der Sperrfrist infolge Krankheit – bis zum ordentlichen Ablauf der Kündigungsfrist per Ende Juni 2024 bestehe. Sodann habe er auf Grund der ungerechtfertigten fristlosen Kündigung Anspruch auf eine -7- Pönalentschädigung von sechs Monatslöhnen. Weiter verlangt er die Ausstellung einer Arbeitsbestätigung. Der Beklagte bestreitet sinngemäss, dem Kläger heute noch etwas zu schulden. (act. 15, Prot. S. 12). 3.1.3. Nachfolgend wird auf die Forderungen des Klägers einzeln eingegangen. 3.2. Arbeitsbestätigung