1.6. Mit E-Mail vom 22. August 2025 teilte Rechtsanwalt MLaw X2._____ dem Gericht mit, dass er sowie Rechtsanwalt Dr. X1._____ den Kläger nicht mehr vertreten würden (act. 32A). 1.7. Schliesslich wurden die Parteien zur Zeugeneinvernahme sowie für die Schlussvorträge auf den 10. November 2025 vorgeladen (act. 33). Zur Verhandlung erschienen die Parteien persönlich (Prot. S. 22). Das Verfahren erweist sich als spruchreif. -5- 2. Prozessuales