1.4. Mit Eingabe vom 11. Juli 2025 teilte der Beklagte den vollständigen Namen und die Adresse des anlässlich der Hauptverhandlung anerbotenen Zeugen mit und nahm sodann zur mittlerweile widerrufenen Vereinbarung vom 23. Juni 2025 ausführlich Stellung (act. 24). Zusätzlich reichte er weitere Unterlagen zu den Akten (act. 25/1-4). Mit Schreiben vom 14. Juli 2025 reagierte die Vorsitzende auf das Schreiben des Beklagten und erläuterte ihm u.a. nochmals, dass keine neuen Begründungen vorgebracht und keine weiteren Urkunden offeriert werden könnten (act. 26). Die Gegenseite wurde wiederum mit einer Kopie bedient (act. 27).