1.3. In der Folge wurden die Parteien zur Hauptverhandlung auf den 23. Juni 2025 vorgeladen (act. 18). Zur Verhandlung erschien der Kläger in Begleitung der Rechtsanwälte Dr. X1._____ und MLaw X2._____ sowie der Beklagte in Begleitung von C._____ als Vertrauensperson (Prot. S. 10). Nach Durchführung der 2. Parteivorträge (Replik/Duplik) fanden Vergleichsgespräche statt, anlässlich welcher die Parteien eine Vereinbarung mit Widerrufsvorbehalt unterzeichneten (Prot. S. 16, act. 20B). Mit Eingabe vom 29. Juni 2025, hier eingegangen am 1. Juli 2025, widerrief der Beklagte sinngemäss die Vereinbarung und machte "Schadenersatz- -4-