223 Abs. 1 ZPO eine kurze Nachfrist angesetzt, um die schriftliche Klageantwort einzureichen (act. 14). Mit Schreiben vom 1. April 2025, hier eingegangen am 3. April 2025, nahm der Beklagte innert Frist zur Klage schriftlich Stellung (act. 15) und reichte zahlreiche Beilagen ins Recht (act. 16/1-18).