1.1. Mit Eingabe vom 31. Dezember 2024, hier eingegangen am 3. Januar 2025, reichte der Kläger eine begründete Klage samt Klagebewilligung und Beilagen beim hiesigen Gericht ein (act. 1-4/1,3-9). Mit Präsidialverfügung vom 7. Januar 2025 wurde ihm Frist angesetzt, um einen Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 4'600.– zu leisten und das Original oder eine besser leserliche Kopie der Klagebewilligung nachzureichen (act. 6). Daraufhin reichte der Kläger eine besser leserliche Kopie zu den Akten (act. 7) und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung (act. 8 und act. 9/1-5).