Klägerische Rechtsbegehren: (act. 2 S. 2) "1. Der Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger CHF 38'208.35 nebst Zins zu 5% seit 11. Februar 2024 zu bezahlen. 2. Der Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger eine Pönalentschädigung in Höhe von sechs Monatslöhnen, insgesamt CHF 45'500.00, nebst Zins zu 5% seit 11. Februar 2024 zu bezahlen. 3. Der Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger CHF 34'469.70 nebst Zins von 5% seit 11. Februar 2024 zu bezahlen. 4. Der Beklagte sei zu verurteilen, dem Kläger CHF 3'791.65 nebst Zins von 5% seit 11. Februar 2024 zu bezahlen.