{"Signatur": "ZH_OG_999", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2025-11-10", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_999_AN250001_2025-11-10.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/AN250001-E7.pdf", "Checksum": "03b4ed7c40d78c8a6419d550a86c3a63"}, "Scrapedate": "2026-03-17", "Num": ["AN250001"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern 10.11.2025 AN250001"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Arbeitsgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung etc."}], "ScrapyJob": "446973/28/2553", "Zeit UTC": "17.03.2026 00:32:04", "Checksum": "9e3a82d327d4fc08d638a0ddaa04b5ef", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Weitere Kammern 10.11.2025 AN250001\nRegeste:\nForderung etc.\n\n • Fr. 8'190.41 netto (Entschädigung bis 30. Juni 2024), zuzüglich Zins\nvon 5% ab 12. Juli 2024,\n\n• Fr. 14'000.00 (Pönale), zuzüglich Zins von 5% ab 12. Juli 2024.\n\n2. Im Übrigen werden die Anträge des Klägers abgewiesen soweit darauf überhaut einzutreten ist.\n\n3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf:\n\nFr. 10'200.00 ; die weiteren Kosten betragen:\nFr. 600.00 Dolmetscherkosten\nFr. 10'800.00\n\nVerlangt keine Partei eine Begründung des Entscheids, so ermässigt sich\ndie Entscheidgebühr auf zwei Drittel.\n\n4. Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 3/4 und dem Beklagten zu 1/4\nauferlegt.\n\nDie dem Kläger auferlegten Kosten werden infolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege einstweilen auf die Staatskasse genommen.\n- 20 -\n\nDer Kläger wird auf seine Nachzahlungspflicht gemäss Art. 123 Abs. 1 ZPO\nhingewiesen.\n\nDie dem Beklagten auferlegten Kosten werden mit seinem Kostenvorschuss\nvon Fr. 200.– verrechnet. Die Differenz wird beim Beklagten nachgefordert.\n\n5. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger 1/4 der Kosten des Schlichtungsverfahrens, nämlich Fr. 162.50, zu bezahlen.\n\n6. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.\n\n7. Schriftliche Mitteilung an die Parteien.\n\n8. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie\nunter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, Postfach 2401, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift\nsind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit\nzweifachem Verzeichnis beizulegen.\n\nBEZIRKSGERICHT HINWIL\nArbeitsgericht\n\nDie Vorsitzende: Die Gerichtsschreiberin:\n\nlic. iur. A. Waldner-Vontobel MLaw A. Welti\n\nversandt am:\n"}