Fr. 24'000.00; die weiteren Kosten betragen: Fr. 937.50 Dolmetscherkosten Fr. 300.00 Zeugenentschädigung Fr. 25'237.50 3. Die Gerichtskosten für das erstinstanzliche Verfahren werden dem Kläger zu 40% (Fr. 10'095.–) und der Beklagten zu 60% (Fr. 15'142.50) auferlegt. 4. Die Gerichtskosten für das zweitinstanzliche Verfahren in der Höhe von Fr. 6'000.– werden dem Kläger zu 40% (Fr. 2'400.–) und der Beklagten zu 60% (Fr. 3'600.–) auferlegt.