2.3.4. Abgesehen davon verdient die Auffassung der Beklagten, wonach der Bezug von Arbeitslosenleistungen keinen Beweis für die effektive Erwerbslosigkeit und ernsthafte Stellensuchbemühungen des Klägers erbringe, keine Zustimmung. Vielmehr hat das Bundesgericht ausdrücklich entschieden, dass der Bezug von ALV-Taggeldern ohne Einstelltage eine Verletzung der Schadenminderungspflicht ausschliesst (JAR 1999 S. 201 unten, E. 3.b). Dieser höchstrichterlichen Auffassung ist selbstredend zu folgen, zumal die klägerische Behauptung, wonach die verfügten Einstelltage auf die vom Kläger erklärte ordentliche Kündigung zurückzuführen seien, seitens der Beklagten nicht bestritten wurde.