6.7. In Bezug auf den Grund für die Einstellung der Investorenkontakte resultiert somit folgendes Beweisergebnis: Der Kläger brachte gegenüber den Vertretern der Beklagten zum Ausdruck, dass er die Investoren wegen seiner treuhänderischen Pflichten ("fiduciary duties") darüber informieren wolle, dass er das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten gekündigt hatte. Diesem Ansinnen des Klägers wollten diese in den Gesprächen vom 9., 10., 12. und 24. Februar 2021 jedoch nicht entsprechen. Vielmehr wurde seitens der Beklagten, konkret von E._, zunächst zum Ausdruck gebracht, dass die Kündigung noch nicht zu kommunizieren sei.