Mit Blick auf die entsprechenden Erwägungen im obergerichtlichen Rückweisungsentscheid ist noch festzuhalten, dass das Beweisverfahren nichts zu Tage gefördert hat, was darauf hindeuten würde, dass der Aufbau einer beruflichen Selbständigkeit bei den vom Kläger geltend gemachten "fiduciary duties" eine Rolle gespielt hätte.