Weshalb Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber Kunden kein triftiger Grund darstellen soll, ist nicht einzusehen. Im Übrigen bestätigte auch D._ als Zeuge, dass es dem üblichen Vorgehen entspreche, sich bei einer Kündigung eines Kadermitglieds oder eines Senior Employee – der Kläger gehört in diese Kategorie – auf eine Sprachregelung im Hinblick auf die interne und externe Kommunikation zu verständigen.