6.5.2. Schon aus diesen Aussagen von C._ geht hervor, dass der Kläger Investorenkontakte nicht einfach grundlos ablehnte, sondern weil er den Investoren gegenüber nicht verschweigen wollte, dass er gekündigt hatte. Das entspricht im Kern auch der Sachdarstellung des Klägers, der zu Protokoll gab, dass er den Investoren - 20 -