Am 12. Februar 2021 habe sie den Kläger telefonisch informiert, dass das Gespräch nach seinen Ferien, während denen alle über die Situation nachdenken könnten, fortgesetzt werden solle, womit der Kläger einverstanden gewesen sei. Am 24. Februar 2021 habe es eine erneute Sitzung gegeben, in welcher dem Kläger seitens der Beklagten mitgeteilt worden sei, dass erwartet werde, dass er während der Kündigungsfrist weiterarbeite wie üblich, inkl. Investorenkontakt und Verkaufsgespräche, worauf der Kläger gesagt habe, dass er während der Kündigungsfrist arbeite, dass er mit Investoren aber nicht in Kontakt treten könne, ausser er könne ihnen sagen, dass er gekündigt habe.