Da der Kläger auf seiner Meinung beharrt habe, sei die Sitzung geschlossen und dem Kläger mitgeteilt worden, dass er über die weiteren Schritte informiert werde. Am 12. Februar 2021 habe sie den Kläger telefonisch informiert, dass das Gespräch nach seinen Ferien, während denen alle über die Situation nachdenken könnten, fortgesetzt werden solle, womit der Kläger einverstanden gewesen sei.