Man habe beschlossen die Sitzung zu beenden, da keine Einigung gefunden worden sei. Am 10. Februar 2021 habe sich gezeigt, dass sich an der Definition der treuhänderischen Pflichten beim Kläger nichts geändert habe, worauf E._ dem Kläger gesagt habe, dass es keinen Grund gebe, die Arbeit während der Kündigungsfrist nicht wie üblich fortzusetzen. Da der Kläger auf seiner Meinung beharrt habe, sei die Sitzung geschlossen und dem Kläger mitgeteilt worden, dass er über die weiteren Schritte informiert werde.