finden. Darauf sei ihm seitens der Beklagten mitgeteilt worden, dass erwartet werde, dass er während seiner Kündigungsfrist oder zumindest während des grössten Teils davon arbeiten werde, worauf der Kläger gesagt habe, dass er wegen treuhänderischer Pflichten ein Problem habe, die Arbeit fortzusetzen, da diese darin bestehe, Investoren bzw. externe Kunden zu kontaktieren. E._ und D._ seien mit der Definition der treuhänderischen Pflichten des Klägers und deren Einfluss auf seine Arbeit während der Kündigungsfrist nicht einverstanden gewesen.