Zum andern ist nicht nachvollziehbar, weshalb die persönliche Beziehung zwischen einer "Sales Person" – erst recht zwischen einem Berater bzw. einem für die Produktkonzeptionierung und -strukturierung Verantwortlichen – und einem institutionellen Investor bedeutungslos sein soll. Im Übrigen hat der Zeuge D._ selber zu verstehen gegeben, dass die Information von Investoren über die erfolgte Kündigung bei einer bestehenden Beziehung – und damit im Unterschied zu Erstkontakten – "ohne Weiteres" möglich gewesen wäre, und dass dies dem Kläger weder explizit vorgegeben noch verboten worden sei.