Schliesslich bezeichnete der Zeuge D._ die Information der Investoren über die Kündigung des Klägers als irrelevant, ohne dies stringent zu begründen. Zum einen beschrieb er die Rolle bzw. den Aufgabenbereich des Klägers bei der Beklagten unterschiedlich, indem er ihn sinngemäss auf die Rolle als Verkäufer bzw. "Sales" oder "Sales Person" reduzierte, nachdem er ihn nur kurz vorher noch für die "Beratung" sowie die "Produktkonzeptionierung und Produktstrukturierung" verantwortlich bezeichnet hatte.