Derselbe Widerspruch zur Sachdarstellung der Beklagten bzw. zur Parteibefragung von C._ zeigt sich auch darin, dass der Zeuge D._ zu Protokoll gab, ein schnelleres "Handover" ausserhalb der vertraglichen Regelungen, sprich die Übergabe an einen Nachfolger während der Kündigungsfrist, sei mit dem Kläger thematisiert worden. Andererseits sagte der - 18 -