eine de facto-Arbeitsverweigerung dargestellt habe. Zudem wurde vom Zeugen D._ zum Ausdruck gebracht, dass der Kläger einfach den Bettel hingeschmissen habe, statt – wie von der Beklagten erwartet – seine Rolle im Hinblick auf Kundenakquise, Kundenkontakte und -pflege auch während der Kündigungsfrist bis zum letzten Tag zu erfüllen, und dass er den Eindruck gehabt habe, bei der vom Kläger erwähnten "Fiduciary Responsibility" habe es sich bestenfalls um einen vorgeschobenen Grund gehandelt, da er als "Sales" gar keinen Einfluss auf Anlage- oder Investitionsentscheide der Kunden gehabt habe und da er einer Vertragsaufhebung nicht zugestimmt habe.