6.4.1. Der Zeuge D._ gab zusammengefasst zu Protokoll, der Kläger sei nach der Kündigung nicht mehr bereit gewesen, mit Kunden und Investoren in Kontakt zu treten, was vor dem Hintergrund seiner Verantwortung für den Bereich Institutional Sales / Institutional Client Coverage eine de facto-Arbeitsverweigerung dargestellt habe.