6.3.1. Der Zeuge E._ (vgl. auch vorne Ziff. IV.5.2.1.) sprach zwar davon, dass sich der Kläger geweigert habe, zu arbeiten, räumte aber selber ein, dass er nur noch "sehr allgemeine Erinnerungen" habe. Nach seiner Erinnerung lag der Grund für die Weigerung des Klägers zu arbeiten darin, dass er ein bestimmtes Produkt nicht habe verkaufen wollen. Zudem gab der Zeuge E._ zu Protokoll, dass er sich nicht daran erinnere, dass der Kläger den Terminus "fiduciary" verwendet habe.