5.1.1. Wie erwähnt erwog das Obergericht, dass zur Frage der Rechtzeitigkeit der fristlosen Kündigung ein Beweisverfahren durchzuführen ist (vgl. vorne Ziff. III.3.1.). Gemäss obergerichtlicher Feststellung ist der (von den Parteien unterschiedlich geschilderte) Inhalt der zwischen den Parteien am 9., 10., 12. und 24. Februar 2024 geführten Gespräche massgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die fristlose Kündigung seitens der Beklagten rechtzeitig erfolgt ist. Entsprechend wurden die Beweissätze im Beweisbeschluss vom 19. April 2024 formuliert. Die von den Parteien dazu offerierten Zeugen- und Parteibefragungen wurden durchgeführt.