1. Die Parteien stehen sich in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit betreffend eine fristlose Kündigung gegenüber. Die Beklagte ist ein als Aktiengesellschaft geführtes globales Investment- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Zürich. Der Kläger war ab 6. Januar 2020 als Vermögensverwalter (Managing Director) bei der Beklagten tätig. Vertragliche Grundlage der Tätigkeit des Klägers bildete der von den Parteien am 29. Oktober 2019 abgeschlossene Arbeitsvertrag, mit welchem ein Jahresgehalt von Fr. 360'000.– vereinbart worden war. Am 5. Februar 2021 kündigte der Kläger das Arbeitsverhältnis zunächst mündlich und gleichentags schriftlich ordentlich per 5. August 2021.